|
Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres
Nachweises bzw. unserer Vermittlung ein Vertrag bezüglich
des von uns benannten Objektes zustande gekommen ist. Hierbei
genügt auch Mitursächlichkeit.
Wird der Vertrag zu anderen als zu ursprünglich
angebotenen Bedingungen abgeschlossen, jedoch das
wirtschaftliche Ziel des Nachfragenden erreicht, so besteht
unser Provisionsanspruch weiter.
Der Provisionsanspruch bleibt bestehen, wenn der
abgeschlossene Vertrag durch den Eintritt einer
auflösenden Bedingung erlischt.
Die Provision wird im Abschluss des Hauptvertrages zur
Zahlung fällig.
Die Provision beträgt bei Zustandekommen eines
Kaufvertrages 3,57% des Gesamtkaufpreises inklusive
gesetzlicher Mehrwertsteuer. Bei Abschluss eines Miet- oder
Pachtvertrages drei Bruttogesamtmonatsmieten (bei
Wohnungsmietverträgen zwei Monatsmieten ohne Nebenkosten)
bzw. drei Bruttogesamtmonatspachten jeweils zzgl. gesetzlicher
Mehrwertsteuer. Wird ein Erbbaurecht vereinbart, beträgt
die Provision 3,57% des Verkehrswerts des Grundstücks
inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Diese Provisionsregelung gilt nur, wenn nichts anderes
individuell vereinbart worden ist.
Unsere Angebote sind freibleibend ohne Gewähr und nur
für den Empfänger bestimmt. Gibt der Empfänger
die erhaltenen Angebote an Dritte weiter und führt dies
zu einem Vertragsabschluss, haftet der Empfänger für
die Maklerprovision.
Sollte Vorkenntnis zu nachgewiesenen Angeboten bestehen,
ist diese unverzüglich nach Erhalt der Objektdaten
mitzuteilen.
Sämtliche Daten in unseren Angeboten und Mitteilungen
basieren auf uns erteilten Informationen. Wir sind
bemüht, diese Angaben vollständig und richtig
zusammenzustellen.
Eine Haftung für die Vollständigkeit und
Richtigkeit dieser Informationen wird nicht übernommen.
Wir sind berechtigt, für beide Vertragsparteien
tätig zu werden und ein Honorar zu berechnen.
|